Presse
Berlin, 19.03.2010: Das FAIRgabe-Bündnis Berlin kritisiert die Haltung der Industrie- und Handelskammer Berlin (IHK) und der Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin und Brandenburg (UVB), nach der in der angestrebten Novellierung des Berliner Vergabegesetzes „vergabefremde Aspekte“ (UVB) dominierten und eine „Überfrachtung des Vergaberechts“ (IHK) stattfinde.
Die im FAIRgabe-Bündnis vertretenen Gewerkschaften und Umwelt- und entwicklungspolitischen Organisationen begrüßen den vorliegenden Entwurf, in dem Lohnuntergrenzen für öffentliche Aufträge, die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und ökologische Kriterien verankert wurden. Zugleich fordern sie, dass der Entwurf an entscheidenden Stellen nachgebessert wird.
„Wir fordern eine klare, übergeordnete Zielsetzung im Sinne einer sozialen, ökologischen und entwicklungspolitisch verantwortungsvollen Beschaffung in Berlin,“ so Astrid Geiermann für die Organisation WEED und den Berliner Entwicklungspolitischen Ratschlag (BER). „Hierfür muss ein Zeit- und Maßnahmenplan erstellt werden, in dem die Umsetzung und verwaltungsinterne Verankerung der angestrebten sozial-ökologischen Maßnahmen konkretisiert werden,“ so Geiermann weiter.
„Die im Entwurf genannten 7,50 Euro als Lohnuntergrenze bei öffentlichen Aufträgen basieren auf Berechnungen aus dem Jahr 2004,“ so Heiko Glawe vom DGB Berlin-Brandenburg. „Die EU definiert Löhne unter 50% des durchschnittlichen Vollzeiteinkommens eines Landes als ‚arm trotz Arbeit’. Demzufolge liegt der notwendige Stundenlohn zur Vermeidung von Lohnarmut bei 8,50 Euro.“
Mit einer konsequenten sozial-ökologischen Beschaffungspraxis kann das Land Berlin wichtige politische und wirtschaftliche Impulse geben. Daher sollte auch die Berücksichtigung von Umweltstandards strikter geregelt werden als im vorliegenden Entwurf vorgesehen. Darüber hinaus spricht sich das FAIRgabe-Bündnis ausdrücklich für die Aufnahme der Förderung des Fairen Handels in das neue Berliner Vergabegesetz aus.
Auch sind die Fragen zur Kontrolle nicht ausreichend geregelt. „Die Durchführung von Kontrollen zur Einhaltung der Kriterien müssen verbindlich festgeschrieben werden,“ fordert Peter Keibel von der IG BAU. „Ohne Kontrolle bringen die besten Kriterien nichts. Und im Falle eines Vertragsbruchs müssen die Sanktionen für die Auftragnehmer deutlich angehoben werden.“
Darüber hinaus fordert das FAIRgabe-Bündnis die verbindlich festgeschriebene Einrichtung eine Kontrollkommission, in der auch Vertreter der Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft sitzen.
Mit der EU-Richtlinie von 2004, mit der entsprechenden Novellierung des GWB im Frühjahr 2009 und mit Gerichtsurteilen des EuGH, die die Rechtmäßigkeit ökologischer Auftragsvergaben bestätigt haben, ist eindeutig geklärt, dass öko-soziale Kriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe keine vergabefremde Aspekte darstellen. Die Umstellung auf eine nachhaltige Beschaffungspraxis ist eine juristische und eine politische Herausforderung, der das Land Berlin sich noch stärker stellen sollte. Öffentliche Auftragsvergabe mit Dumpinglöhnen hier und
anderswo und umweltschädigendes Einkaufsverhalten sollten der Vergangenheit angehören.
Kontaktpersonen:
Astrid Geiermann (WEED – Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung): 0176.23261325
Heiko Glawe (DGB – Bezirk Berlin-Brandenburg): 0171.6252764
Tillmann Heuser (BUND): 0177-7879013
Zum Download der Pressemitteilung als PDF.
Die im FAIRgabe-Bündnis vertretenen Gewerkschaften und Umwelt- und entwicklungspolitischen Organisationen begrüßen den vorliegenden Entwurf, in dem Lohnuntergrenzen für öffentliche Aufträge, die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und ökologische Kriterien verankert wurden. Zugleich fordern sie, dass der Entwurf an entscheidenden Stellen nachgebessert wird.
„Wir fordern eine klare, übergeordnete Zielsetzung im Sinne einer sozialen, ökologischen und entwicklungspolitisch verantwortungsvollen Beschaffung in Berlin,“ so Astrid Geiermann für die Organisation WEED und den Berliner Entwicklungspolitischen Ratschlag (BER). „Hierfür muss ein Zeit- und Maßnahmenplan erstellt werden, in dem die Umsetzung und verwaltungsinterne Verankerung der angestrebten sozial-ökologischen Maßnahmen konkretisiert werden,“ so Geiermann weiter.
„Die im Entwurf genannten 7,50 Euro als Lohnuntergrenze bei öffentlichen Aufträgen basieren auf Berechnungen aus dem Jahr 2004,“ so Heiko Glawe vom DGB Berlin-Brandenburg. „Die EU definiert Löhne unter 50% des durchschnittlichen Vollzeiteinkommens eines Landes als ‚arm trotz Arbeit’. Demzufolge liegt der notwendige Stundenlohn zur Vermeidung von Lohnarmut bei 8,50 Euro.“
Mit einer konsequenten sozial-ökologischen Beschaffungspraxis kann das Land Berlin wichtige politische und wirtschaftliche Impulse geben. Daher sollte auch die Berücksichtigung von Umweltstandards strikter geregelt werden als im vorliegenden Entwurf vorgesehen. Darüber hinaus spricht sich das FAIRgabe-Bündnis ausdrücklich für die Aufnahme der Förderung des Fairen Handels in das neue Berliner Vergabegesetz aus.
Auch sind die Fragen zur Kontrolle nicht ausreichend geregelt. „Die Durchführung von Kontrollen zur Einhaltung der Kriterien müssen verbindlich festgeschrieben werden,“ fordert Peter Keibel von der IG BAU. „Ohne Kontrolle bringen die besten Kriterien nichts. Und im Falle eines Vertragsbruchs müssen die Sanktionen für die Auftragnehmer deutlich angehoben werden.“
Darüber hinaus fordert das FAIRgabe-Bündnis die verbindlich festgeschriebene Einrichtung eine Kontrollkommission, in der auch Vertreter der Gewerkschaften und der Zivilgesellschaft sitzen.
Mit der EU-Richtlinie von 2004, mit der entsprechenden Novellierung des GWB im Frühjahr 2009 und mit Gerichtsurteilen des EuGH, die die Rechtmäßigkeit ökologischer Auftragsvergaben bestätigt haben, ist eindeutig geklärt, dass öko-soziale Kriterien in der öffentlichen Auftragsvergabe keine vergabefremde Aspekte darstellen. Die Umstellung auf eine nachhaltige Beschaffungspraxis ist eine juristische und eine politische Herausforderung, der das Land Berlin sich noch stärker stellen sollte. Öffentliche Auftragsvergabe mit Dumpinglöhnen hier und
anderswo und umweltschädigendes Einkaufsverhalten sollten der Vergangenheit angehören.
Kontaktpersonen:
Astrid Geiermann (WEED – Weltwirtschaft, Ökologie & Entwicklung): 0176.23261325
Heiko Glawe (DGB – Bezirk Berlin-Brandenburg): 0171.6252764
Tillmann Heuser (BUND): 0177-7879013
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