Logo

Rechtslage

Die rechtliche Situation

Die Einbeziehung sozialer Aspekte ist heute auf allen Stufen des Vergabeverfahrens möglich. Die EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU, die im April 2016 in deutsches Recht umgesetzt wurde, bestätigt dies ausdrücklich. Vorausgegangen waren dieser Entwicklung Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs EuGH zum Mindestlohn (Rüffert, Urteil vom 18.09.2014) und zu Gütezeichen (Nordholland, Urteil vom 10.05.2012, C-368/10). 

Die Vorgaben der EU-Richtlinie wurden 2016 bei der deutschen Vergaberechtsmodernisierung umgesetzt. Die weitergehenden Spielräume, die die EU-Richtlinie den Mitgliedstaaten für die Einforderung und die Kontrolle sozialer und ökologischer Kriterien eröffnete, nutzte der Gesetzgeber hingegen nicht.

bookcase-335851_1920

Deutsche Rechtslage

Im GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und in der VgV (Vergabeverordnung) sowie im Unterschwellenbereich in der UVgO (Unterschwellenvergabeordnung) ist ausdrücklich vorgesehen, dass Vergabestellen ökologische und soziale Standards vorgeben können und dass beispielsweise bestimmte Gütezeichen ausdrücklich als Nachweis verlangt werden können.